BfArM hat erste Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in sein Verzeichnis aufgenommen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erste Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in sein Verzeichnis aufgenommen
Als erste Anwendungen hat das BfArM die App kalmeda und die Webanwendung velibra ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Damit können diese zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Wer digitale Gesundheitsanwendungen in den Markt bringen will, muss für die Erstattung beachten, dass die Gesundheitsanwendung in eine Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wird. Die Preisbildung und – Festsetzung ist dem AMNOG-Verfahren nachgebildet. So ist der Preis für die Anwendung im ersten Jahr durch den Hersteller frei. Danach erfolgt die Verordnung zu einem sog. Vergütungsbetrag (äquivalent zum Erstattungsbetrag aus dem AMNOG Verfahren). Dieser Vergütungsbetrag ist Gegenstand einer Verhandlung des GKV Spitzenverbandes mit dem entsprechenden Hersteller der digitalen Gesundheitsanwendung.
Die Grundlagen dieser Verhandlungen werden in einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene festgesetzt (äquivalent zum AMNOG Rahmenvertrag). Die Verhandlungen zu diesem Rahmenvertrag dauern derzeit noch an.
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