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Antragsprozess Digitale Gesundheitsanwendungen: Bundesanzeiger, Leitfaden und Einreichungsportal

 

DiGA-Verordnung

Diese Verordnung regelt und detailliert das Prüfverfahren, das DiGAs durchlaufen müssen, um im Erfolgsfall in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) aufgenommen zu werden. 

 

BfArM-Leitfaden

Als praxis-orientierte Umsetzungshilfe bietet der Leitfaden eine zusammenfassende Darstellung der Regelungen, die an verschiedenen Stellen im SGB V, in der DiGAV und in den Anlagen zur DiGAV zu Anforderungen an die Anwendung, dem Nachweis positiver Versorgungseffkte und dem Ablauf des Verfahrens zu finden sind, einschließlich vieler verständlicher Beispiele. Zusätzlich sind dort auch Beratungsangebote des BfArM und deren Kosten aufgeführt.

 

Einreichungs-Portal

Ab Mitte Mai soll nach Aussage des BfArM auch das Online-Portal zur Einreichung inkl. Ausführhilfe zur Verfügung stehen. Dies stellt den einzigen Antragsweg dar, Anträge in Papierform oder per E-Mail werden nicht angenommen.