Die im März 2020 von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund beschlossenen Anpassungen des Tarifvertrags TV-Ärzte TdL haben zum Oktober ihre Wirksamkeit entfaltet. Unter den neuen Regelungen wird die manuelle Erstellung von Dienstplänen für Ärzte wesentlich herausfordernder, da neue Obergrenzen für Bereitschaftsdienste und Wochenendarbeit gelten.
Gegenwärtig gelten diese Regelungen nur in Krankenhäusern mit dem Tarifvertrag TV-Ärzte TdL, also hauptsächlich den deutschen Universitätsklinika. Es ist jedoch zu erwarten, dass andere Tarifverträge demnächst ähnliche Regelungen aufnehmen und sich dem TV-Ärzte angleichen werden.
Von den Erfahrungen in der Umsetzung der neuen Planungsregeln berichtet Prof. Manfred Blobner vom Klinikum Rechts der Isar der Technischen Universität München im Online-Seminar bei XITASO. Er zeigt auf, welche Strategien bei der Vergabe von Diensten nun angewandt werden müssen, um die Einhaltung der neuen Regeln gewährleisten zu können.
Datum: Montag, 2. November 2020, 17:00 Uhr