Ist das eingeführte ISMS Versicherungswirtschaft „fest“?
Jedes Krankenhaus und jedes MVZ muss nach § 75 b und c SGB V seit dem 1. Januar 2022 ein Informationssicherheit-Managementsystem (ISMS) eingeführt haben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesetzgeber hatte das noch mal klargestellt,
nach dem dem einige Krankenhausträger sich doch strikt in die sogenannte Kategorie "KRITIS-Haus",
oder nicht "KRITIS-Haus" einsortiert haben.
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